Mit Inkrafttreten der IT-Sicherheitsrichtlinien gemäß §75b SGB V wurden verbindliche Anforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapeuten festgelegt, um IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen. Wir erklären Ihnen, wie CGM PROTECT Sie u. a. bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinien unterstützt.
von: | Sabine Bach |
Hinzugefügt: | Jun 23 |
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